Testament

Wie verfasse ich ein Testament? Das fragen sich viele Menschen.

Wir als Bestattungsinstitut sind nicht befugt, Rechtsberatungen auszusprechen. Wir können Ihnen jedoch diesbezüglich Adressen von Anwälten und Notaren vermitteln. Denn Erbstreitigkeiten sind mit das Schlimmste, was nach einem Todesfall eintreten kann. Wenn Sie Ihr Testament rechtzeitig regeln, ersparen Sie sich diese Vorstellung und Ihr Erbe ist in genau den guten Händen, die Sie ausgewählt haben. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt.

Bei der Verfassung des Testaments gilt es, einige Punkte zu beachten:

Zur erforderlichen Authentizität des Schriftstückes muss das Testament handschriftlich verfasst sein. Das Datum und die vollständigen Namen dürfen nicht fehlen. Falls Eheleute ihr Testament gemeinsam erstellt haben, behält dies auch seine Gültigkeit, nach dem Ableben eines Ehepartners. Wenn Sie Ihr Testament geschrieben haben, vergessen Sie nicht, Ihre Angehörigen darüber zu informieren, wo Sie es hinterlegt haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gibt auf 58 Seiten auch hier ausführliche Auskunft.